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Hochwasserschutz an der Elbe - Muss die FFH-geschützte Auenvegetation abgeholzt werden?

Seit 2006 tobt zwischen Behörden und Naturschutzverbänden ein Streit darüber, ob für den Hochwasserschutz im Elbevorland zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen die aufkommende Auenvegetation wieder abgeholzt werden muss. An Hand der seit 2006 erschienenen Notizen aus den BBU-WASSER-RUNDBRIEFEN zu dieser Auseinandersetzung kann der Streit noch ein Mal rekapituliert werden.

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Im Mai 2015 wurde völlig überraschend seitens der Behörden das Projekt "Entbuschung des Elbevorlandes zwischen den Deichen" zunächst ein Mal gecancelt - obwohl jahrelang beteuert worden war, dass das Abholzen der Auenvegetation absolut notwendig sei. Einer unserer Praktikanten hat die neuen Entwicklungen in diesem Disput zusammengestellt und sich seine Gedanken dazu gemacht.

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